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Channel: Kommentare zu: VGH Bayern: Fotografieverbot auf Demonstrationen
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Von: Bernhard Konrad

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Ungeachtet der verschwurbelten Gesetzesinterpretationen fehlt mir völlig die Logik der Argumentation: Demonstrieren heißt doch, sich mit seiner Person in der Öffentlichkeit zu seiner Position zu bekennen. (Dasselbe gilt für Gegendemonstranten, nicht jedoch für unbeteiligte Zuschauer).
Dabei fotografiert zu werden verstärkt doch nur die Absicht des Demonstrierenden, mit seiner Position wahrgenommen zu werden.
„Wasch mich, aber mach mich nicht nass“…


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